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Sprechzeiten

Di & Mi 9 - 15 Uhr | Do 8:30 - 15 Uhr | weitere Termine nach Vereinbarung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die gesamten Kosten einer Psychotherapie, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt. Beispiele hierfür sind Angststörungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen und Suchterkrankungen.

Auch bei schweren körperlichen Erkrankungen, die zu einem hohen seelischen Leidensdruck führen, kann eine psychotherapeutische Begleitung angezeigt sein. Hier ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls möglich.

Kurzzeittherapien bestehen aus bis zu 24 Therapiesitzungen mit jeweils 50 Minuten. Zunächst werden 12 Therapieeinheiten (KZT1) beantragt und danach, falls erforderlich, 12 weitere (KZT2). Für die Kurzzeittherapie ist kein Gutachterverfahren nötig.

 

Die Langzeittherapie (LZT) kann ohne vorherige Kurzzeittherapie beantragt werden. Hat zuvor eine KZT stattgefunden, muss die Beantragung der LZT spätestens bis zur 20. Sitzung der KZT2 erfolgt sein.  Bei einer Verhaltenstherapie werden im ersten Bewilligungssschritt 60 und im zweiten bis zu 80 Therapiesitzungen bewilligt. 

 

Ob eine seelische Erkrankung vorliegt, wird vor Beginn der Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde abgeklärt. Die Psychotherapie soll nach Möglichkeit zur Heilung von Beschwerden führen, zumindest aber zur Linderung und zur Vermeidung einer Chronifizierung der Beschwerden.

 

Therapien, die allgemeine Lebensprobleme betreffen, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen; dasselbe gilt für Therapien, die an erster Stelle der Persönlichkeitsentwicklung oder dem beruflichen Erfolg dienen sollen.

 

Die Gruppenpsychotherapie nutzt die in einer Gruppe auftretenden speziellen Gruppenphänomene (Gruppendynamik, Übertragung, Gegenübertragung) für die Psychotherapie, indem mehrere Patienten in der Gruppe behandelt werden.

Je nach Schule haben drei Sichtweisen einen besonderen Schwerpunkt und ergänzen einander:

  • Die Therapie des Einzelnen in der Gruppe, die Teilnehmer sind Beobachter
  • Die Therapie des Einzelnen durch die Gruppe, die Teilnehmer sind Co-Therapeuten, die Gruppe ist ein therapeutisches Element
  • Die Therapie der Gruppe, die Gruppe ist selbst Ziel der Beobachtung und der Veränderung
In der Regel wird eine Gruppengröße von bis zu 9 Personen als ideal angesehen. Drei Teilnehmer gelten als Minimum. Die Gruppenmitglieder sitzen – ohne Tisch – im Kreis, so dass sich alle in die Augen sehen können. Hinzu kommen ein oder manchmal auch zwei Therapeuten. 
 

In der Regel gibt es kein Programm oder vorformuliertes Ziel. Die Gruppenmitglieder initiieren und bestimmen durch ihre Beiträge den Verlauf des Gesprächs. Je nach Gruppenleiter steht entweder ein Teilnehmer im Zentrum der Aufmerksamkeit, alle anderen lernen durch teilnehmende Beobachtung, oder ein Thema wird multifokal diskutiert.